Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des hauptamtlichen Bürgermeisters

Gemäß § 119 Abs. 3 LBG müssen Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter, die einen Bezug zum Hauptamt darstellen, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütung im vergangenen Kalenderjahr berichten.

Organisation

Vergütung 2024

Hospitalstiftung Neuhausen zu Horchheim

Stellvertretender Vorsitzender kraft Satzung

0,00 €

Aufsichtsrat Gemeindewerke GmbH

Vorsitzender kraft Gesellschaftervertrag

100,00 €

Bernd-Jung-Stiftung 

Beiratsmitglied kraft Satzung

keine Vergütung

Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim

Vorstandsmitglied kraft Satzung

keine Vergütung
Verein für Naturschutz und Heimatpflege

Vorstandsmitglied kraft Satzung
keine Vergütung

Gewässerzweckverband Isenach Eckbach

Mitglied kraft Verbandsordnung

keine Vergütung

Verbandsversammlung des
Kreiswohnungsverband des Rhein-Pfalz-Kreises

Mitglied kraft Satzung

120,00 €

Verbandsausschusses des
Kreiswohnungsverband des Rhein-Pfalz-Kreises

Mitglied durch Wahl des Kreistages

120,00 €

Mitgliederversammlung,
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Mitglied kraft Satzung

keine Vergütung
Arbeitskreises Finanzen des
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Mitglied durch Wahl der Kreisgruppe des GStB
keine Vergütung

Kreisgruppe,
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Mitglied kraft Satzung

keine Vergütung

Gesellschafterversammlung,
Wirtschaftsfördergesellschaft Rhein-Pfalz-Kreis

Mitglied kraft Organisations- und Gesellschaftsvertrag

keine Vergütung

Mitgliederversammlung
Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz

Mitglied kraft Satzung

keine Vergütung


Da die Gemeindewerke-Vergütungen direkt dem Haushalt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim zufließen, hat Bürgermeister Michael Müller im Jahr 2024 240,-- € erhalten.

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