Beantragung von Briefwahlunterlagen

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagenfür BUNDESTAGSWAHL und LANDRATSWAHL am 23. Februar 2025.

Bis spätestens zum 03.02.2025 werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 23. Februar 2025 zugestellt. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgen, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Wenn Sie per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.     ONLINE über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten personalisierten QR-Code

2.     ONLINE-Beantragung über das Online-Portal OLIWA über diesen Link

3.     schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs            an die Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim,

4.     per Fax 06239 939 258 oder

5.     durch einfache Email an  

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in den adressierten hellroten und orangefarbenen Wahlbriefen an die Gemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

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