Lärmaktionsplan

Die EU Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der Richtlinie 2002/49 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt.

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, mit einem gemeinsamen Konzept schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung. Die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend, Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen.

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim befindet sich in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung. In dieser Stufe sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / Jahr zu erstellen; darauf aufbauend sind Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Die Verwaltung hat zusammen mit dem schalltechnischen Beratungsbüro GSB (Prof. Dr. Kerstin Giering) eine Untersuchung der betroffenen Hauptverkehrsstraßen vorgenommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Ortsdurchfahrt der Landesstraße 523 (Frankenthaler Straße, Franz-Voll-Straße und Wormser Landstraße). Ergänzend wurde auch die Berliner Straße / Industriestraße aufgenommen.

In der Zeit vom 08.02.2016 bis zum 11.03.2016 fand die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe statt. Die Stellungnahmen wurden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 21.04.2016 durch den Gemeinderat beschlossen.

Der Lärmaktionsplan wird ab sofort im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, Zimmer 206, zu den üblichen Dienststunden

montags:               8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
dienstags               8:00 – 12:00 Uhr
mittwochs              8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

donnerstags           8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
freitags                 8:00 – 12:00 Uhr

öffentlich zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

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