Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste
Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt.
Aus diesem Grund
dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare
mineralische Bauabfälle gegeben werden!
Um brauchbaren Recycling-Schotter zu gewinnen, der die
gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, sind Fremd-und Störstoffe
unbedingt aus den Containern fernzuhalten.
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und berechtigt,
Störstoffe bzw. damit verunreinigte Bauschuttgemische abzuweisen. Abgewiesene,
nicht verwertbare Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei
privaten Entsorgungsunternehmen (z.B. Fa. Zeller oder Fa. Jakob Becker)
angeliefert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des
Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.eba-rpk.de oder telefonisch unter 0621-5909-5180.
Wertstoffe, die
angenommen werden:
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Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel,
Kalksandsteine
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Betonbauteile (max. 50 cm) und -bruch
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Pflastersteine, Gehwegplatten, Knochensteine
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Natursteine, Kiesel, Marmorplatten
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Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne
Kunststoffe)
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Porzellan, Ton-und Steingutgefäße, Terrakotta
Angenommen werden haushaltsübliche Mengen bis max. einer
Kofferraumladung (ca. 200 Liter).
Störstoffe, die nicht
angenommen werden:
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Bauschutt, der mit Störstoffen (z.B.
Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist sowie Bauschutt/Beton
mit Anhaftungen
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Sackware – Unverbrauchte Reste von Zement, Gips,
Mauerbinder und Kleber (pulvrig und fest!)
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Leichtbaustoffe z.B. Porenbeton bzw. Gas-und
Leichtbetonsteine (z.B. Ytong, Bims, Blähton)
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Hartfaserplatten aller Art z.B. Eternit, Wellasbestzement,
Fensterbänke, Blumenkästen, Heraklith
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Gipsbaustoffe z.B. Gipsplatten,
Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell), Stuckreste
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Speichersteine z.B. Nachtspeicherkerne,
Schamotte, verrußte Kaminsteine
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Sand, Erdaushub, Mutterboden
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Straßenaufbruch, Asphalt