Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Bobenheim-Roxheim sind keine Wahlvorschläge eingereicht worden. Deshalb wurde in der Sitzung des Wahlausschusses am 26.09.2024 beschlossen, dass keine Wahl stattfindet. Gemäß § 56 a GemO wird bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet.
Interessierte Einwohner, die bei dem neuzubildenden Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund in Bobenheim-Roxheim mitarbeiten möchen, bitten wir sich unter der E-Mailadresse zu melden.
Mitmachen können alle Einwohner von Bobenheim-Roxheim ab 16 Jahren mit ausländischer Staatsangehörigkeit, staatenlose Einwohner, sowie Einwohner, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben:
- als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsanghörigkeitsgesetzes,
- durch Einbürgerung,
- nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder
- nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienanghöige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Wahlen bzw. auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration.